LEHRABSCHLUSSPRÜFUNG BESTANDEN

Unser Rauchfangkehrerlehrling Holcmann Kilian hat am 16.10.2025 die Lehrabschlussprüfung bestanden.  Herzlichen Glückwunsch! Nun ist er Rauchfangkehrergeselle.

neues Kehrgesetz 01.07.2022

Seit 01.07.2022 gibt es ein neues Kehrgesetz. Es gibt Änderungen im Bereich der Kehrintervalle, Dichteprüfungen und Feuerstättenbeschauen.


  • 1. Änderung: 

         Überprüfungen/Kehrungen/sicherheitsrelevante Tätigkeiten

         Raumheizgeräte/Zentralheizungen für feste Brennstoffe 3 x im Jahr

         Raumheizgeräte/Zentralheizungen für Pellets 2 x im Jahr

         Einzelraumheizgeräte für feste Brennstoffe (Kachelofen, Schwedenofen, Tischherd,..) 2 x im Jahr

         Flüssige Raum- und Einzelraumheizgeräte 1 x im Jahr

        Gasförmige Raum- und Einzelraumheizgeräte unter 50 kW (auch Gas Brennwert und      
        Außenwandgeräte) 1 x alle 2 Jahre

        Gasförmige Raum- und Einzelraumheizgeräte über 50 kW 1 x im Jahr


  • 2. Erstmalige und wiederkehrende Dichteprüfungen von Abgasanlagen und fest verlegten Verbindungsstücken (Poterien) laut ÖNORM B 8201

         Erstmalige Dichteprüfung: Bei jedem Neubau, sowie jeder Änderung (Neuanschluss, Austausch               der  Feuerstätte, Mängelfeststellungen, Sanierungen der Abgasanlagen)
         wiederkehrende Dichteprüfungen:
          bei Unterdruckabgasanlagen alle 10 Jahre
          bei Überdruckabgasanlagen alle 5 Jahre

  • 3. Die Intervalle der Feuerstättenbeschau bei angeschlossenen Raum- und Einzelraumheizgeräten haben sich auf 3 bzw. 6 Jahre geändert.



Sie können sich auch gerne auf der Homepage der WTG-Burgenland informieren:
 Rauchfangkehrer Burgenland - Home